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Sept. 2024

Photovoltaik auf dem AutohausPV-Anlage und „Einzelunternehmen Autohaus“ bilden zwei Betriebe: So erfolgt die Besteuerung

Abo-Inhalt09.08.20241790 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Autohäuser haben einen hohen Stromverbrauch. Das ist Fakt. Ebenfalls Fakt ist, dass die meisten Autohäuser über große Dachflächen verfügen. Da drängt sich ein Gedanke nahezu auf: Photovoltaik. Bei aller Euphorie darf die Besteuerung aber nicht in Vergessenheit geraten – und die variiert je nach Größe der PV-Anlage und in Abhängigkeit von der Rechtsform des Auto- hauses. Was ertrag- und umsatzsteuerlich gilt, wenn Sie Ihr Autohaus als Einzelunternehmen führen und die PV-Anlage als gesonderten Gewerbetrieb betreiben, zeigt Teil 3 der ASR-Serie „Photovoltaik auf dem Autohaus“. |

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AUSGABE: ASR 9/2024, S. 15 · ID: 50008085

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