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Kfz-Kosten/LohnversteuerungFahrzeugpool: So versteuern Sie den Sachbezug bei Ihren Mitarbeitern prüfungssicher

Abo-Inhalt07.08.2024508 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Ihre Mitarbeiter nutzen Vorführwägen auch für private Zwecke? An sich ist das überhaupt kein Problem. Wäre da nur nicht die Lohnabrechnung. Den Vorteil aus der Nutzung dieser Poolfahrzeuge müssen Sie bei Ihren Mitarbeitern nämlich als Arbeitslohn erfassen. In welcher Höhe? Darüber wird in Lohnsteuerprüfungen immer wieder gestritten. Damit Sie einer solchen Prüfung gelassen entgegen sehen können, erläutert ASR das Prüffeld „Poolfahrzeuge“ anhand vieler Musterbeispiele. |

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AUSGABE: ASR 9/2024, S. 10 · ID: 50108017

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