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WerkstattVerzögerung bei der Autoreparatur – zwei Gerichte sprechen Ausfallschaden zu

Abo-Inhalt01.08.2024619 Min. Lesedauer

| In Werkstätten machen sich Fachkräftemangel und Lieferprobleme bemerkbar. Eine sofort beginnende Unfallschadenreparatur ist daher eher die Ausnahme. Mit der Überlastung von Werkstätten befassen sich zwei aktuelle Urteile: Das AG Rheinberg hatte zu entscheiden, wie lange der Geschädigte Zeit hatte, sich für oder gegen die Reparatur zu entscheiden; das AG Zittau entschied, wie sich Lieferengpässe und Geldnot auswirken. |

AG Rheinberg spricht Mietwagenkosten für Verzögerungszeit zu

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AUSGABE: ASR 9/2024, S. 6 · ID: 50112679

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