März 2022
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MietwagenGrob fahrlässiger Unfall mit Mietwagen und Haftungsausschluss
Abo-Inhalt25.02.20222746 Min. Lesedauer
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§ 81 Abs. 2 VVG legt den unverrückbaren Maßstab bei grober Fahrlässigkeit fest
| Das OLG Hamm hat eine wichtige Entscheidung für Autovermieter gefällt. Sie betrifft eine Abweichung von den Grundsätzen der Vollkaskoversicherung, konkret vom Leitbild des § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), bei grober Fahrlässigkeit. |
Die Leitsätze der Entscheidung lauten wie folgt (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2021, Az. 7 U 31/21, Abruf-Nr. 227332):
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AUSGABE: ASR 3/2022, S. 1 · ID: 47977018
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