Elektromobilität/Dienstwagen
Halbierte Bemessungsgrundlage – BMF beantwortet zwei Fragen
LGP
19.02.2019
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Für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, wurde die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung halbiert (§ 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr.