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Geringfügige BeschäftigungMinijobs ohne geregelte Arbeitszeiten werden seit 01.01.2019 sozialversicherungspflichtig
Top-Beitrag Abo-Inhalt 22.01.2019 3 Min. Lesedauer Von RA Dr. Matthes Heller, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, und RA Thomas Lackmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
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Hinweis an Redaktion
| Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2018/2019 können aus bestimmten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse machen. Und zwar ohne dass die Beteiligten es bemerkt haben. Die Folgen können betroffene Arbeitgeber wirtschaftlich stark belasten. Lesen Sie, um welche Fälle es sich handelt und wie Arbeitgeber darauf reagieren sollten. |
Ausgabe: 2/2019, S. 24 · ID: 45695544
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