Mai 2023
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§ 52d FGOTelefax von Rechtsanwältin auch in eigener Sache unwirksam
Abo-Inhalt21.03.20233623 Min. Lesedauer
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Ein nach dem 31.12.2021 bei Gericht per Telefax gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch eine Rechtsanwältin ist nach § 52d Satz 1 FGO auch dann unwirksam, wenn die Rechtsanwältin den Antrag nicht in ihrer Eigenschaft als Berufsträgerin stellt. |
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