Mai 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2023 abgeschlossen.
FGO Verpflichtung zur elektronischen Klageerhebung
Abo-Inhalt11.04.20233606 Min. LesedauerVon Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Das FG Münster hat dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen eine Klage, die wegen vorgeblicher technischer Probleme nicht in elektronischer Form nach § 52d FGO erhoben wurde, als fristwahrend im Zuge einer Ersatzeinreichung anzusehen ist. Inhaltsverzeichnis |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
ID: 49235542
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion