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§ 92a EStGAltersvorsorge und Zulageberechtigung: keine starre zeitliche Grenze zur Aufnahme der Selbstnutzung in Herstellungsfällen
Abo-Inhalt05.12.2025109 Min. Lesedauer
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Bei Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals zur Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung setzt das Unmittelbarkeitserfordernis des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nach Auffassung des FG Berlin–Brandenburg nicht zwingend voraus, dass sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen – einschließlich der Selbstnutzung in Herstellungsfällen – innerhalb von zwölf Monaten nach Auszahlung vorliegen müssen. Die Finanzverwaltung hat das zuletzt in ihrem BMF-Schreiben vom 5.10.2023 (IV C 3 – S 2015/22/10001 :001, BStBl 2023, 1726) allerdings noch anders gesehen.
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AUSGABE: AStW 1/2026, S. 35 · ID: 50642983
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