Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Jan. 2026

§ 22 EStGRentenzahlungen bei Verzicht auf die Kapitalauszahlung: Übergangsregelung trotz faktischer Rückwirkung verfassungsgemäß

Abo-Inhalt05.12.202598 Min. Lesedauer

Für Rentenzahlungen, die auf einem vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung beruhen und bei denen das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgeübt werden konnte, erfolgte durch das Jahressteuergesetz 2024 eine Übergangsregelung. Danach sind solche Rentenzahlungen in allen noch offenen Fällen nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004, sondern nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG (in der aktuellen Gesetzesfassung) zu versteuern, wenn sich der Steuerpflichtige bei Fälligkeit der Versicherung für eine Verrentung entschieden und auf eine einmalige Kapitalauszahlung verzichtet hat (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG in der Fassung des JStG 2024).

Hintergrund

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: AStW 1/2026, S. 67 · ID: 50642976

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2026

AStW
Abo-Inhalt
Seite 16
05.12.2025
76 Min. Lesedauer

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte