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InstandsetzungskostenAnschaffungsnaher Aufwand: Aktuelle Rechtsprechung und Gestaltungstipps
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG führen Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes tätigt, zu Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Aufwendungen für Erweiterungen i. S. d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen. Da das Gesetz nicht näher definiert, was unter „anschaffungsnahen Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwendungen“ zu verstehen ist, beschäftigen Zweifelsfragen immer wieder die FGe und häufig auch den BFH. Es lohnt sich also, immer „up-to-date“ zu sein.
Entnahme aus dem Betriebsvermögen ist keine Anschaffung
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AUSGABE: AStW 1/2026, S. 48 · ID: 50642996