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§ 49 EStGBesteuerung deutscher Rentner in Portugal
Abo-Inhalt05.12.2025104 Min. Lesedauer
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Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA-Portugal enthält eine sog. Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel). Danach fällt das Besteuerungsrecht für aus Deutschland gezahlte Renten, das grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat (hier: Portugal) liegt, an Deutschland zurück, wenn es sich beim Steuerpflichtigen um eine neu nach Portugal zugezogene Person handelt, die dort aufgrund eines vor dem 1.4.2020 bei der portugiesischen Steuerverwaltung gestellten Antrags den Status eines „residente não habitual“ hat und mit ihren Renteneinkünften in den ersten zehn Jahren steuerfrei gestellt wird.
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AUSGABE: AStW 1/2026, S. 33 · ID: 50642980
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