Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Oberste Finanzbehörden der LänderGeldwerter Vorteil für unentgeltlich oder verbilligt gewährte Flüge von Luftfahrtunternehmen

Leseprobe05.12.2025116 Min. Lesedauer

Luftfahrtunternehmen gewähren ihren Arbeitnehmern regelmäßig verbilligte oder unentgeltliche Flüge. Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für diese Flüge führt oftmals zu Problemen mit dem Finanzamt. Um eine bundeseinheitliche lohnsteuerliche Behandlung solcher Vorteile zu gewährleisten, wurden die zu beachtenden Steuerspielregeln in gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5.11.2025 zusammengefasst.

Grundsätzlich gilt, dass jeder unentgeltlich oder verbilligt gewährte Flug gesondert zu bewerten ist. Ob der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 EStG oder nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln ist, hängt entscheidend davon ab, ob die Lohnsteuer für einen Arbeitnehmer pauschal nach § 40 EStG erhoben wird oder ob das Luftfahrtunternehmen auch Arbeitnehmern anderer Arbeitgeber unentgeltliche oder verbilligte Flüge gewährt.

AUSGABE: AStW 1/2026, S. 41 · ID: 50642990

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2026

AStW
Abo-Inhalt
Seite 16
05.12.2025
76 Min. Lesedauer

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte