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§ 9 GewStGKeine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt

Abo-Inhalt05.12.2025111 Min. Lesedauer

Eine nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit – im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung – kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit dieser Nebentätigkeit keine Einnahmen erzielt werden.

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AUSGABE: AStW 1/2026, S. 37 · ID: 50642984

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Seite 16
05.12.2025
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