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§ 6 EStGTeilwertabschreibung von Anteilen an Mischfonds

Abo-Inhalt02.12.202540 Min. Lesedauer

Mit Rücksicht auf die gebotene Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und damit im Einklang mit der für börsennotierte Aktien geltenden typisierenden Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG hält es das FG München für sachgerecht, Kursverluste von Anteilen an Investmentfonds innerhalb einer Bandbreite minimaler und in ihrer Höhe zu vernachlässigender Wertschwankungen außer Ansatz zu lassen (Bagatellgrenze). Angelehnt an den bilanzrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatz ist diese Schwelle geringfügiger Kursverluste auf 5 % der Notierung im Erwerbszeitpunkt zu begrenzen.

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ID: 50582801

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