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OECDUpdate des Kommentars zum Musterabkommen

Leseprobe05.12.2025118 Min. Lesedauer

Steuerberater, deren Mandanten im Ausland mit verbundenen Unternehmen Geschäftsbeziehungen pflegen, stehen naturgemäß im Fokus des Finanzamts. Bei Betriebsprüfungen werden vor allem die vereinbarten Verrechnungspreise auf ihre Fremdüblichkeit überprüft. Zum anderen wird geprüft, ob Inbound- oder Outbound-Betriebsstätten vorliegen und falls ja, ob die Gewinnaufteilung zwischen dem Stammhaus und der Betriebsstätte steuerlich korrekt ist.

Was kaum jemand bemerkt hat: Am 19.11.2025 hat die OECD ein Update des Kommentars zum Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht. Wesentliche Änderungen dieses Muster-Kommentars betreffen die Ausführungen zur Begründung einer Betriebsstätte aufgrund der Arbeit im Homeoffice sowie die Besteuerung von Einkünften aus der Gewinnung natürlicher Ressourcen.

Praxistipp | Das Update zum OECD-Musterkommentar ist hier aktuell nur in englischer oder französischer Sprache abrufbar: www.iww.de/s14778

Diese Aktualisierung wird in einer im Jahr 2026 erscheinenden überarbeiteten Gesamtausgabe des Kommentars zum Musterabkommen berücksichtigt werden.

AUSGABE: AStW 1/2026, S. 44 · ID: 50642993

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Seite 16
05.12.2025
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