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Neue CompliancevorgabenAus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ergeben sich wichtige Pflichten für KMU

Abo-Inhalt06.02.202475 Min. LesedauerVon RA Andreas Glotz, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH (DGGWP mbH), Köln, und Tetiana Yurkiv, BA, Universität Charkiw, DGGWP mbH

| Seit dem 18.12.23 müssen auch KMU die Vorgaben des HinSchG umsetzen. Und auch wenn die grundsätzlichen Regelungen nicht neu sind und sich bereits in einer Vielzahl anderer Vorschriften, etwa zum Daten- und Arbeitsschutz oder im Geldwäschegesetz finden, lohnt sich ein Überblick über alle Details, um bei der Umsetzung auf der sicheren Seite zu sein. |

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AUSGABE: BBP 2/2024, S. 43 · ID: 49856152

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