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Gesonderte und einheitliche Feststellung von EinkünftenRückstellung im Vorruhestandsmodell nebst Abzugsfähigkeit bei Notentwässerung

Abo-Inhalt06.08.2024254 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover

| In einem aktuellen Fall der Finanzrechtsprechung (vgl. FG Düsseldorf 24.5.24, 3 K 2044/18 F, Abruf-Nr. 242685) stritten die Beteiligten darüber, ob es sich bei den Aufwendungen für die Errichtung einer Notentwässerungsanlage um Erhaltungsaufwand oder um Herstellungskosten handelt, und zum anderen, ob in Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell Rückstellungen zu bilden waren sowie – falls ja – wie die Rückstellungsbeträge zu ermitteln sind. |

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AUSGABE: BBP 8/2024, S. 205 · ID: 50095533

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