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InflationsausgleichsprämieBAG versagt tarifvertraglichen Ausschluss von Arbeitnehmern in Passivphase der Altersteilzeit

Abo-Inhalt09.12.20246 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

| Am 31.12.24 endet für Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitnehmern eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) zu zahlen. Das BAG (12.11.24, 9 AZR 71/24, Abruf-Nr. 244736) hat nun entschieden, dass bei einer tarifvertraglich vereinbarten IAP Arbeitnehmer in Altersteilzeit nicht ohne Weiteres von der IAP ausgeschlossen werden dürfen. BBP erläutert, worauf Arbeitgeber jetzt noch achten sollten. |

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AUSGABE: BBP 12/2024, S. 311 · ID: 50246141

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