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Dez. 2024

FördermittelBundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – jetzt noch schnell Fördermittel beantragen

Abo-Inhalt09.12.20246 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

| Seit 1.1.24 gilt das sog. Heizungsgesetz (GEG, BGBl I 23, Nr. 280) und seit Februar können für energetische Sanierungsmaßnahmen oder den Heizungstausch nach der Bundesförderrichtlinie für effiziente Gebäude (BEG-EM, BAnz AT, 29.12.23 B 1) bei der KfW Fördermittel beantragt werden. Da der Bundeshaushalt 2025 voraussichtlich erst im Jahr 2025 verabschiedet wird, sollten Gebäude- und Wohnungseigentümer jetzt schnell handeln. |

AUSGABE: BBP 12/2024, S. 331 · ID: 50251789

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