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Bundesfinanzministerium Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
06.02.2025 1 Min. Lesedauer
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| Das BMF hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20.1.25 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 25 Nr. 13) veröffentlicht und tritt am 17.2.25 in Kraft. |
AUSGABE: BBP 2/2025, S. 27 · ID: 50297501
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