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CBChefärzteBrief
Okt. 2022

ArbeitszeitenBereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft? BAG bleibt seiner bisherigen Rechtsprechung treu

Abo-Inhalt27.07.20227231 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum

| Wann sind Dienste außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten als Bereitschaftsdienst, wann als Rufbereitschaft einzuordnen? Mit dieser Frage hat sich einmal mehr das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst und die Zeit- vorgaben eines an der Hausnotrufversorgung teilnehmenden Arbeitgebers als Anordnung von Bereitschaftsdienst eingestuft (Urteil vom 24.02.2022, Az. 6 AZR 251/21). Mit seiner Entscheidung bleibt das höchste deutsche Arbeitsgericht seiner bisherigen Rechtsprechung treu. |

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AUSGABE: CB 10/2022, S. 4 · ID: 48476572

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