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CBChefärzteBrief
Feb. 2023

HaftungsrechtDokumentationsversäumnis führt nicht automatisch zu Haftung wegen Behandlungsfehler

Abo-Inhalt17.01.20232069 Min. LesedauerVon FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Dokumentation ist häufig Gegenstand von Arzthaftungsprozessen – und ein leidiges Thema für viele Krankenhausärzte. Denn im stressigen Stationsalltag ist es nicht immer leicht, den Anforderungen zu entsprechen. Dass aus einem Dokumentationsversäumnis aber nicht automatisch ein Behandlungsfehler als Haftungsgrund hergeleitet werden kann, zeigt der aktuell veröffentlichte Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 13.09.2022 (Az. 4 U 583/22). |

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AUSGABE: CB 2/2023, S. 10 · ID: 48978957

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