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ArbeitsrechtBischöfe beschließen neue Grundordnung – Folgen für Beschäftigte in katholischen Krankenhäusern
| Am 22.11.2022 hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) für die Katholische Kirche in Deutschland eine „Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts“ in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ beschlossen. Diese löst die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der Fassung vom 27.04.2015 (GrO a. F.) ab. Sie soll u. a. klarstellen, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung – insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Arbeitnehmer – keinen rechtlichen Bewertungen unterliegt und insoweit dem Zugriff des kirchlichen Arbeitgebers entzogen ist. Der Beschluss ist für alle Angestellten in Krankenhäusern unter katholischer Trägerschaft relevant. |
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AUSGABE: CB 2/2023, S. 6 · ID: 48978878