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CBChefärzteBrief
Juni 2023

Vergütungsrecht„Neulandmethoden“ im Krankenhaus – BSG erleichtert Voraussetzungen für die Abrechnung

Abo-Inhalt24.05.20235908 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, LL. M. (Boston University), Möller und Partner, Düsseldorf

| Die Medizin schreitet voran, und die Vergütungsregelungen für neuartige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB oder „Neulandmethoden“) werden nicht immer schnell genug angepasst. Der Gesetzgeber hat in § 137c Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V für den stationären Bereich die Möglichkeit geschaffen, dass neue Leistungen mit dem Potenzial, die Behandlung zu verbessern, auch zulasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen – solange der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie nicht ausdrücklich verboten hat. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in seiner Rechtsprechung lange zusätzliche Hürden aufgebaut, bis es im Jahr 2021 seine Auffassung änderte. Nun hat es die Anforderungen an Potenzialleistungen konkretisiert (Urteil vom 13.12.2022, Az. B 1 KR 33/21 R). |

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AUSGABE: CB 6/2023, S. 10 · ID: 49484925

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