Arzthaftung
BGH: Therapiewahl ist nicht allein Sache des Arztes, binden Sie den Patienten ein!
CB
09.04.2025
6 Min. Lesedauer
Stehen für eine Erkrankung mehrere Behandlungsmethoden zur Verfügung, kann der Arzt nicht allein entscheiden, welche angewendet werden soll. In diese Entscheidung sind nach dem Grundsatz des „Shared Decision Making“ die Patienten ...