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MedikamenteneinsatzEinschätzung des behandelnden Arztes genügt nicht für Kostenübernahme bei „Off-Label-Use“
Abo-Inhalt02.01.2024142 Min. LesedauerVon RAin, FAin MeR Dr. Christina Thissen, Münster, voss-medizinrecht.de
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| Der wegweisende „Nikolausbeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat den „Off-Label-Use“ von Medikamenten bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, insbesondere die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vereinfacht. Dennoch reicht nach Auffassung des Gerichts in bestimmten Fällen die Befürwortung durch den behandelnden Arzt nicht für die Kostenübernahme aus: Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde eines GM2-Gangliosidose-Patienten gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für eine Off-Label-Therapie mit Miglustat nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 25.09.2023, Az. 1 BvR 1790/23). |
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AUSGABE: CB 2/2024, S. 14 · ID: 49779705
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