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ImmobilienKeine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb inländischer Immobilie durch ausländisches Vermächtnis

Abo-Inhalt21.03.20233709 Min. Lesedauer

| Der BFH hatte zu klären, ob eine in Deutschland belegene Immobilie steuerfrei vermacht werden kann, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. |

Erblasserin E, die bis zu ihrem Tod (im Jahr 2013) in der Schweiz gewohnt hatte, vermachte ihrer Nichte N, die in den USA lebte, im Wege des Vermächtnisses einen Anteil an einem im Inland belegenen Grundstück. Das Vermächtnis wurde in 2014 erfüllt und die Nichte als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen. Daraufhin setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer fest.

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AUSGABE: EE 4/2023, S. 57 · ID: 49244715

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