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BewertungÄnderungen des BewG und ihre Folgen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Abo-Inhalt24.04.20232014 Min. LesedauerVon RA und Notar Dr. Ralf Laws LL. M. M. M., FA Steuerrecht und Arbeitsrecht, Fachberater für Unternehmensnachfolge, Brilon

| Kurz vor dem Jahreswechsel ist das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 mit Geltung ab dem 1.1.23 (vgl. § 265 Abs. 14 BewG) verabschiedet worden (BGBl. I 2022, 2294 ff.). Die in Art. 12 JStG festgelegten Änderungen des BewG, die sich u. a. auf das Erbschaftsteuerrecht auswirken, haben im Vorfeld wegen drohender steuerlicher Mehrbelastungen für Aufsehen gesorgt. Auch wenn hierzu aktuell kein gesichertes Zahlenmaterial vorliegt bzw. vorliegen kann, wird es aufgrund der geänderten Bewertungsvorgaben in einigen Bereichen definitiv zur Ermittlung höherer Grundbesitzwerte kommen. Ob und wenn ja in welchem Maße dies zur Überschreitung von Freibeträgen nach dem ErbStG führen wird, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls. |

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AUSGABE: EE 2/2023, S. 29 · ID: 49015179

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