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UnternehmensnachfolgeÜbertragung von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen und Pflichtteilsrecht
| Enthält ein Nachlass ein Einzelunternehmen oder Kapital- oder Personengesellschaftsanteile, sind diese Nachlassbestandteile auf Anforderung des Pflichtteilsberechtigten zu bewerten und mit dem ermittelten Verkehrswert bei der Bezifferung der Pflichtteilsforderung einzubeziehen. Gleiches gilt bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen, wenn z. B. das Einzelunternehmen des Erblassers zu dessen Lebzeiten auf einen Unternehmensnachfolger unentgeltlich oder zumindest teilunentgeltlich übertragen wurde. Die rechtliche Behandlung des unternehmerisch gebundenen Vermögens unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Behandlung des nicht unternehmerisch gebundenen Vermögens. Gleichwohl gibt es Ausnahmen, die dieser Beitrag darstellt. |
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AUSGABE: EE 7/2023, S. 113 · ID: 49544676