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PflichtteilspfändungPflichtteilspfändung: So funktioniert es mit den neuen Zwangsvollstreckungsformularen (Teil 1)

Abo-Inhalt01.01.2024124 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Auf Grundlage von § 852 ZPO kann ein Pflichtteilsanspruch gepfändet werden, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. Dieser Beitrag greift die Voraussetzungen unter vollstreckungspraktischer Sicht im Hinblick auf die seit dem 22.12.22 neu eingeführten Zwangsvollstreckungsformulare auf. |

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AUSGABE: EE 1/2024, S. 7 · ID: 49766244

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