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Haftung des TestamentsvollstreckersStrategien zur Vermeidung einer Haftung des Testamentsvollstreckers

Abo-Inhalt21.02.2024417 Min. LesedauerVon RAin Katharina Weiler, FAin Erbrecht, Testamentsvollstreckerin (AGT), Mediatorin, Linz am Rhein

| Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um eine geordnete Abwicklung von Nachlässen geht. Zum Schutz des Erben, der regelmäßig aus seiner Verfügungsbefugnis verdrängt wird (§ 2211 BGB), sieht das Gesetz eine weitreichende Haftung des Testamentsvollstreckers vor. Seine Pflichten sowie daraus resultierende Haftungsrisiken wurden in EE 24, 23 eingehend erläutert. Der vorliegende Beitrag soll Testamentsvollstreckern sowie deren Beratern dabei helfen, mögliche Haftungsrisiken durch bewährte Strategien zu minimieren. |

Bei seiner Tätigkeit steht der Testamentsvollstrecker vor der Herausforderung, den Willen des Erblassers bestmöglich umzusetzen und alle seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Von einer Haftung gegenüber den Erben und Vermächtnisnehmern kann der Erblasser ihn nicht befreien (§ 2220 BGB). Die Haftungsrisiken im Bereich der Testamentsvollstreckung sollten jedoch niemanden von der Übernahme dieser verantwortungsvollen Tätigkeit abhalten. Sowohl bei der Testamentsgestaltung und der Vorbereitung einer anstehenden Testamentsvollstreckung als auch noch während eines bereits laufenden Amtes können Schritte unternommen werden, um das Risiko einer Haftung zu begrenzen. Die Optionen hierfür sind vielfältiger Natur.

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AUSGABE: EE 3/2024, S. 44 · ID: 49905006

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