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TestierfähigkeitTestierfähigkeit bei Depressionen und Alkoholmissbrauch

Abo-Inhalt01.07.2024680 Min. Lesedauer

| Das Brandenburgische OLG hatte sich mit dem Einwand der Testierunfähigkeit betreffend eines an Depressionen und Alkoholsucht leidenden Erblassers zu befassen, der sich das Leben nahm. |

Der Erblasser litt an einer psychiatrisch relevanten Persönlichkeitsstörung in Form einer affektiven Störung mit sowohl depressiven als auch manischen Phasen (bipolare Störung) sowie einem Alkoholproblem. Mit eigenhändigem Testament verfügte er, dass seine Ziehtochter all seinen Besitz erben solle. In zwei Abschiedsbriefen begründete er seine Entscheidung zu dem Suizid und tat im Übrigen kund, dass er alle Erbschaftsangelegenheiten regeln wolle.

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AUSGABE: EE 7/2024, S. 110 · ID: 50066467

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