Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

ZugewinnausgleichDie Güterstandsschaukel: „Steuersparmodell“ mit pflichtteils- und anfechtungsrechtlichen Tücken

Abo-Inhalt25.11.20249 Min. LesedauerVon RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht

| Unter dem Begriff „Güterstandsschaukel“ wird eine Gestaltung verstanden, bei der die Ehegatten die Zugewinngemeinschaft durch formwirksamen Ehevertrag bei Fortbestand der Ehe beenden. In diesem Fall kommt es zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft durch Berechnung der Ausgleichsforderung. Dieser Umstand ist nach Auffassung des BFH im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu beachten. Auch insolvenzrechtliche Gründe können für die Güterstandsschaukel sprechen. Denn im Gegensatz zu einer Schenkung an den Ehegatten, die anfechtbar wäre, ist die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht unentgeltlich, sondern die entgeltliche Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs. Nachdem der Güterstand beendet ist, erfolgt sodann die Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft. Dieses Hin und Her hat den Begriff der Güterstandsschaukel geprägt. |

AUSGABE: ErbBstg 12/2024, S. 291 · ID: 50190947

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte