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ZugewinnausgleichDie Güterstandsschaukel: „Steuersparmodell“ mit pflichtteils- und anfechtungsrechtlichen Tücken
| Unter dem Begriff „Güterstandsschaukel“ wird eine Gestaltung verstanden, bei der die Ehegatten die Zugewinngemeinschaft durch formwirksamen Ehevertrag bei Fortbestand der Ehe beenden. In diesem Fall kommt es zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft durch Berechnung der Ausgleichsforderung. Dieser Umstand ist nach Auffassung des BFH im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu beachten. Auch insolvenzrechtliche Gründe können für die Güterstandsschaukel sprechen. Denn im Gegensatz zu einer Schenkung an den Ehegatten, die anfechtbar wäre, ist die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht unentgeltlich, sondern die entgeltliche Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs. Nachdem der Güterstand beendet ist, erfolgt sodann die Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft. Dieses Hin und Her hat den Begriff der Güterstandsschaukel geprägt. |
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AUSGABE: ErbBstg 12/2024, S. 291 · ID: 50190947