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Feb. 2025

Der praktische FallNiedrig verzinsliche Darlehen und die schenkungsteuerlichen Folgen

Abo-Inhalt 24.01.2025 9 Min. Lesedauer Von Prof. Dr. Gerhard Brüggemann, Münster

| Gemäß § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme zu 5,5 % anzunehmen, wenn kein anderer Wert feststeht. Bei hingegebenen Darlehen mit einem Zinssatz unterhalb von 5,5 % stellt sich daher hinsichtlich des konkret vereinbarten Zinssatzes die Frage, welche Anforderungen an das „Feststehen eines anderen Werts“ zu stellen sind. Kann der Nachweis einer fehlenden Differenz nicht erbracht werden, führt dies grundsätzlich zu einer gemischten Schenkung in Form der Schenkung eines Zinsvorteils. Die schenkungsteuerliche Bereicherung errechnet sich aus der Zinsdifferenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem sich aus § 15 Abs. 1 BewG ergebenden Zinssatz. Insbesondere bei höheren Darlehensbeträgen und/oder bei Anwendung der Steuerklassen II oder III kann dies zu erheblichen Schenkungsteuerbelastungen führen. |

AUSGABE: ErbBstg 2/2025, S. 33 · ID: 50284210

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