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Juli 2025

TestamentserrichtungHandschriftliches Ehegattentestament: Wolkenähnliche Zeichnung geht nicht als Unterschrift durch

Abo-Inhalt25.06.20252 Min. Lesedauer

| Mit einem etwas kuriosen Fall hatte sich das OLG München in seinem Beschluss vom 5.5.25 (33 Wx 289-24 e, Abruf-Nr. 248670) zu befassen. Nach dem Tod ihres Ehemanns M beantragt dessen Ehefrau F einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Sie legte ein Schriftstück vor, bei dem es sich um ein gemeinschaftliches Testament handeln sollte, aus dem sich ihre Alleinerbenstellung ergäbe. Das Schriftstück wurde von F eigenhändig geschrieben und unterschrieben. M brachte am Ende des mehrseitigen Textes anstelle der üblichen Unterschrift ein ungewöhnliches Zeichen an in Form einer „wolkenähnlich geformten Linie“. Doch kann das als formwirksame Unterschrift durchgehen? |

Nach Auffassung des OLG München ist das Testament unwirksam, weil es nicht von M unterschrieben wurde (§ 2247 Abs. 1 BGB). Ein vom Erblasser nicht eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament ist unheilbar nichtig (§ 125 BGB) – so die klare Botschaft des Gerichts.

AUSGABE: ErbBstg 7/2025, S. 159 · ID: 50453315

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