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GrundstücksverkaufStundung der Kaufpreisforderung mit einer Ratenzahlungsabrede: Zinsverzicht als Schenkung?

Abo-Inhalt25.06.20254 Min. LesedauerVon WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

| Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. Wird der Zins- bzw. Kaufpreisvorteil aus der Ratenzahlungsabrede z. B. im Rahmen eines Angehörigenvertrages ausdrücklich verschenkt und ist die Schenkung als freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 ErbStG zu qualifizieren, dann tritt die Ertragsbesteuerung des Zinsanteils rechtssystematisch zurück (FG Schleswig-Holstein 17.9.24, 4 K 34/24, Rev. BFH VIII R 30/24). |

Sachverhalt

AUSGABE: ErbBstg 7/2025, S. 164 · ID: 50439209

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