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Verstöße gegen Behaltensfristen und Nachversteuerungsfalle Haltefristverstöße nach einer begünstigten Unternehmensübertragung

Abo-Inhalt16.12.202542 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. Matthias Borgmeier, LL. M., FOM, und RA Ann-Kristin Gruner, LL. M., beide Essenvon StB Dipl.-Finw. Matthias Borgmeier, LL. M., FOM, und RA Ann-Kristin Gruner, LL. M., beide Essen

Die Steuerbefreiungen nach §§ 13a, 13b ErbStG für Betriebsvermögen, L + F-Betriebe und Anteile an Kapitalgesellschaften genießen in der Praxis große Beliebtheit. Nicht zuletzt, weil viele unentgeltliche Vermögensübertragungen ohne diese Begünstigung aufgrund der hohen Schenkungsteuerlast sonst nicht abbildbar wären. Wer es versäumt, eine gut strukturierte Übertragung zu Lebzeiten umzusetzen, muss (spätestens) im Erbfall mit einer hohen Erbschaftsteuer rechnen, soweit der Erwerb nicht begünstigt ist, etwa durch Überschreiten der 90%igen Bruttoverwaltungsvermögensquote. Dieser Beitrag soll an eine begünstigte Unternehmensübertragung anknüpfen und ein Grundverständnis vermitteln, welche Problemfelder man in der Nachbehaltensfrist unbedingt im Blick haben sollte.

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AUSGABE: ErbBstg 1/2026, S. 10 · ID: 50639882

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