Wegfall der GeschäftsgrundlageGrundstücksübertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung
| Häufig werden Immobilien unter Geschwistern übertragen mit einer entsprechenden Pflegevereinbarung. Der BGH hat jetzt entschieden, dass die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags ist. Wenn das Verhältnis zerrüttet ist, kann der Vertrag nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückabgewickelt werden oder er ist anzupassen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 12/2021, S. 203 · ID: 47728175