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Schulische Umsetzung von Corona-SchutzmaßnahmenDer Ton macht die Musik

Abo-Inhalt26.09.20228957 Min. Lesedauer

| Das OLG Stuttgart bestätigt die Privatschulkündigung nach Drohungen von Eltern wegen Coronamaßnahmen (7.9.22, 4 W 75/22, Abruf-Nr. 231467). |

Die Eltern hatten Lehrkräfte und die Geschäftsleitung einer Freien Waldorfschule u. a. bedroht und Vorwürfe wegen der staatlichen Coronamaßnahmen gemacht. Daraufhin kündigte der beklagte Schulverein die Schulverträge für die Töchter. Der Eilantrag sowie die Beschwerde der Eltern dagegen blieben erfolglos. Diese könnten sich nicht auf § 90 Abs. 6 Schulgesetz BW berufen, der einen Schulausschluss nur beim Fehlverhalten der Schüler vorsehe. Die Norm gelte nicht für Schulen in freier Trägerschaft, da diese sich im Rahmen des grundgesetzlichen Rechts zur freien Schülerwahl nach Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG von Schülern auch wieder trennen können müssten.

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AUSGABE: FK 11/2022, S. 181 · ID: 48579952

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