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Blitzlicht MandatspraxisGehörsverletzung bei Abtrennung

Abo-Inhalt24.08.20236023 Min. Lesedauer

| Beim Scheidungsverbundverfahren ist die Abtrennung nach § 140 FamFG die Ausnahme, sie erfolgt durch gesonderten Beschluss. Vor der Entscheidung über die Abtrennung muss das Gericht den Beteiligten rechtliches Gehör gewähren. Was gilt, wenn dies nicht geschieht? |

Beispiel

In einem laufenden Scheidungsverbundverfahren beantragt ein Beteiligter in der Folgesache Güterrecht die Abtrennung, der entsprechende Schriftsatz wird der anderen Seite mit einer Frist zur Stellungnahme von zwei Wochen zugestellt. Bereits am Tag nach dieser Zustellung, also vor Ablauf der Stellungnahmefrist, erlässt das Gericht einen Abtrennungsbeschluss.

Kann der Anwalt des betroffenen Beteiligten dagegen vorgehen?

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AUSGABE: FK 10/2023, S. 166 · ID: 49493195

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