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Blitzlicht MandatspraxisAnerkenntnis im Stufenverfahren

Abo-Inhalt21.09.2023385 Min. Lesedauer

| Stufenverfahren auf Auskunft und Zahlung sind gängige Praxis. Ist ein Unterhaltspflichtiger erst einmal mit einem Stufenverfahren überzogen, wird er oft versuchen, wenigstens der Kostenlast zu entkommen. |

Beispiel

Der unterhaltsberechtigte Sohn S hat den unterhaltspflichtigen Vater V außergerichtlich vergeblich aufgefordert, Auskunft zu erteilen. Der S lässt ein Stufenverfahren einleiten, um nach Auskunftserteilung seine Unterhaltsansprüche zu beziffern. Der V erkennt unter Verwahrung gegen die Kostenlast den bezifferten Unterhalt an und lässt vortragen, er sei nach Auskunftserteilung und vor Bezifferung nicht aufgefordert worden, Unterhalt in anerkannter Höhe zu zahlen. Muss der S nach Auskunftserteilung den gewünschten Unterhalt außergerichtlich noch einmal beziffern bevor er in die Zahlungsstufe übergeht?

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AUSGABE: FK 10/2023, S. 167 · ID: 47096160

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