Juni 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juni 2024 abgeschlossen.
EhescheidungDer Härtegrund des § 1568 Abs. 1, 1. Alt. BGB hat strenge Voraussetzungen
Abo-Inhalt29.04.2024324 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
OLG Stuttgart
| Die Kinderschutzklausel § 1568 Abs. 1, 1. Alt. BGB setzt voraus, dass durch die Scheidung selbst solche atypischen ungewöhnlichen Folgen verursacht werden, dass es im Kindesinteresse notwendig ist, die Ehe der Eltern aufrechtzuerhalten. Die Situation des Kindes muss sich dadurch verbessern, dass vom Scheidungsausspruch abgesehen wird, so das OLG Stuttgart. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: FK 6/2024, S. 101 · ID: 49877689
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion