Vaterschaftsanfechtung
Beerdigungskosten für Scheinvater rechtfertigen allein keinen Neubeginn der Anfechtungsfrist
Ein Neubeginn der Anfechtungsfrist nach § 1600b Abs. 6 BGB setzt voraus, dass es unzumutbar ist, die Vaterschaftszuordnung aufrechtzuerhalten. Diese liegt jedenfalls bei Volljährigkeit des Kindes nicht per se beim Tod des Scheinvaters vor.