Taufname
Streit um den Taufnamen: Das ist zu beachten
Die Wahl des Taufnamens ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i. S. d. § 1628 BGB, wenn die Taufe selbst davon abhängt, dass die Eltern sich auf einen Taufnamen verständigen, so das OLG Karlsruhe.