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ErbrechtErbschleicherei durch lebzeitige Maßnahmen vermeiden

Abo-Inhalt23.07.2024685 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München

| Es gibt keinen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Erbschleicherei. In Teil 1 haben wir betreuungs- und vorsorgerechtliche Instrumentarien zum Schutz vor Erbschleicherei dargestellt. Der folgende Beitrag erläutert, wie Sie durch lebzeitige Maßnahmen entsprechend vorsorgen oder reagieren können. |

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AUSGABE: FK 8/2024, S. 143 · ID: 50029662

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