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MietrechtEigenbedarfskündigung: Cousins zählen nicht zur Familie
Abruf-Nr. 242927
| Der BGH stellt klar: Bei der Kündigungsbeschränkung gem. § 577a Abs. 1a S. 2 BGB sind Familienangehörige nur diejenigen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen zusteht § 383 ZPO, § 52 StPO. Cousins zählen nicht dazu (10.7.24, VIII ZR 276/23, Abruf-Nr. 242927). |
Die Klägerin, eine GbR, begehrt nach einer Kündigung wegen Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter von den Beklagten B die Räumung und Herausgabe einer an diese vermieteten Wohnung. Die GbR hatte das Gebäude nach Überlassung der Wohnung an die B erworben und ist dadurch als Vermieterin in das Mietverhältnis eingetreten. Die GbR hatte zwei Gesellschafter, die Cousins waren. Das AG hat die Klage abgewiesen. Das LG hat der Räumungsklage stattgegeben. Die Revision der B war erfolgreich.
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AUSGABE: FK 11/2024, S. 181 · ID: 50114428