Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Blitzlicht MandatspraxisRichtig Auskunft zum Zugewinnausgleich erteilen

Abo-Inhalt21.10.20241999 Min. Lesedauer

| Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besteht ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangs-, Trennungs- und Endvermögens, § 1379 BGB. Geschuldet wird dann eine in sich geschlossene schriftliche Aufstellung. Fraglich ist, in welcher Form die Auskunft erteilt werden muss. |

Beispiel

Die Ehefrau (F) lässt ihren Ehemann (M) nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags auffordern, Auskunft über das Anfangs- und Endvermögen zu erteilen. Der M gibt seinem Anwalt A dazu Unterlagen herein. Der A ist sich nicht schlüssig, ob er den M anhalten soll, eine geschlossene Aufstellung zu erstellen oder ob er diese Aufstellung in einem anwaltlichen Schreiben selbst liefert.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: FK 11/2024, S. 184 · ID: 50148454

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte