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InsolvenzZahlungsverzögerung reicht zur Anfechtung nicht aus

25.07.20226781 Min. Lesedauer

| Die Zahlungseinstellung kann aus einem einzigen Indiz gefolgert werden, wenn dieses Indiz eine hinreichende Aussagekraft hat. Fehlt es an einem hinreichend aussagekräftigen einzelnen Indiz, kommt der Schluss auf eine Zahlungseinstellung nur in Betracht, wenn die Gesamtheit der Indizien die volle richterliche Überzeugung einer Zahlungseinstellung rechtfertigt. |

Zahlt der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge stets vollständig, aber im Wesentlichen gleichbleibend durchgängig um einen bis weniger als zwei Monate verspätet, stellt dies nach dem BGH (28.4.22, IX ZR 48/21, Abruf-Nr. 229943) für sich genommen kein ausreichendes Indiz dar, um eine Zahlungseinstellung zu begründen. Der BGH hat vor diesem Hintergrund eine Anfechtung des Insolvenzverwalters hinsichtlich aller vom Sozialversicherungsträger erhaltenen Leistungen nach § 133 InsO für unbegründet erachtet.

Merke | Das Urteil ist für alle Gläubiger relevant, weil Insolvenzverwalter immer wieder von Zahlungsverzögerungen auf eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners schließen wollen. Dem tritt der BGH nun entgegen. Er setzt damit seine neuere Rechtsprechung zur Zurückdrängung der Insolvenzanfechtung fort.

AUSGABE: FMP 8/2022, S. 130 · ID: 48422427

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