BerufsrechtKostenerstattungen an die RechtsschutzversicherungGelesenFMPAbo-InhaltSeite 11029.06.202477 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen Der Anwalt darf Kostenerstattungen auf Zahlungen der Rechtsschutzversicherung nicht mit Honorarforderungen gegenüber dem Mandanten verrechnen.